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Rechtliches

Hauptvertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen

TEIL A — Hauptvertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Polendach24 s.c. Mariusz Duź, Tomasz Fijołek · Endfassung DE

§§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrags ist die Beratung, Planung, Herstellung, Lieferung und/oder Montage der im Bestellschein konkret bezeichneten Leistungen durch Polendach24 s.c. Hierzu können insbesondere maßgefertigte Terrassenüberdachungen, Pergolen, Carports, Markisen, Glasschiebewände, Seitenelemente, Unterbauelemente, LED-Beleuchtung, Heizstrahler, Entwässerung, Zubehör, Steuerungen und damit verbundene Montageleistungen gehören.

Maßgeblich für Art, Umfang, Maße, Ausführung, Farbe, System, Zubehör, Montageort, Preis, Zahlungsplan und Garantievariante ist ausschließlich der von beiden Parteien unterzeichnete Bestellschein in seiner letzten Fassung einschließlich aller Anlagen.

Leistungen, die im Bestellschein nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht geschuldet. Dies gilt insbesondere für Abbruch-, Erd-, Beton-, Fundament-, Elektro-, Dachdecker-, Putz-, Maler-, Fliesen-, Abdichtungs-, Garten-, Pflaster-, Kran-, Gerüst-, Genehmigungs- und Entsorgungsleistungen.

§§ 2 Vertragsunterlagen und Rangfolge

Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge: (1) individuelle Vereinbarungen im Bestellschein, (2) schriftliche Nachträge, (3) dieser Hauptvertrag mit AGB, (4) die Anlage „Baustellenvorbereitung und Kundenpflichten", (5) technische Zeichnungen, Freigaben, Farb- und Materialbestätigungen, (6) Herstellerunterlagen.

Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Polendach24 ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Montagepersonal ist nicht berechtigt, Vertragsänderungen, Preisnachlässe, Zusatzleistungen oder Gewährleistungszusagen im Namen von Polendach24 zu vereinbaren.

§§ 3 Vertragsschluss, Auftragsbestätigung und technische Freigabe

Angebote von Polendach24 sind, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, freibleibend. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Bestellscheins durch beide Parteien oder durch ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform zustande.

Der Kunde ist verpflichtet, Auftragsbestätigung, Maße, technische Zeichnungen, Farben, Modell, Zubehör, Öffnungsrichtungen, Pfostenpositionen, Entwässerung und sonstige Ausführungsdetails unverzüglich zu prüfen.

Nach technischer Freigabe durch den Kunden sind Änderungen nur möglich, wenn sie technisch und organisatorisch noch umsetzbar sind. Hierdurch entstehende Mehrkosten, Stornokosten oder Verzögerungen trägt der Kunde.

§§ 4 Maßanfertigung und Individualisierung

Die Produkte von Polendach24 werden regelmäßig projektspezifisch und nach individuellen Vorgaben des Kunden gefertigt. Maßgeblich sind insbesondere Maße, Farbe, System, Dachart, Zubehör, Montageort, Anschlussdetails und bauliche Gegebenheiten.

Bereits bestellte, zugeschnittene, lackierte, gebohrte, konfektionierte, glasbezogene, für den Kunden reservierte oder sonst individualisierte Bauteile sind Sonderanfertigungen und können nur zurückgenommen werden, wenn Polendach24 dem ausdrücklich zustimmt.

Der Kunde erkennt an, dass eine nachträgliche Änderung oder Stornierung nach Produktionsfreigabe zu erheblichen Kosten führen kann.

§§ 5 Leistungen von Polendach24

Polendach24 schuldet die fachgerechte Ausführung der im Bestellschein vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik und den anerkannten Regeln der Technik, soweit für das konkrete Projekt anwendbar.

Polendach24 darf technisch gleichwertige Komponenten, Profile, Befestigungsmittel oder Zubehörteile verwenden, sofern dadurch Funktion, Sicherheit, Haltbarkeit und wesentliche Optik nicht nachteilig beeinträchtigt werden.

Polendach24 ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer, Montagepartner, Lieferanten und Transportdienstleister einzusetzen.

§§ 6 Nicht geschuldete Leistungen

Nicht im Preis enthalten sind, soweit nicht ausdrücklich im Bestellschein vereinbart: statische Nachweise, Baugenehmigungen, Bauanzeigen, Zustimmung des Vermieters, Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, Nachbarzustimmungen, Elektroanschlüsse, Smart-Home-Integration, Fundamentarbeiten, Erdarbeiten, Entsorgung, Demontage alter Anlagen, Wiederherstellung von Putz, Fassade, Terrasse, Pflaster, Platten, Rasen oder Gartenflächen.

Nicht geschuldet ist ferner die Prüfung verdeckter Baumängel, verdeckter Leitungen, der Tragfähigkeit des Bestandsgebäudes, der Eignung vorhandener Fundamente oder der rechtlichen Zulässigkeit des Bauvorhabens, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich beauftragt wurde.

§§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat alle Voraussetzungen zu schaffen, die für Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Abnahme erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere freier Zugang, sichere Arbeitsflächen, Strom, Wasser, Park- und Entlademöglichkeit, geräumter Montagebereich und Erreichbarkeit während der Montage.

Der Kunde hat Polendach24 vor Vertragsschluss und spätestens vor Montagebeginn vollständig über alle für Planung und Montage relevanten Umstände zu informieren. Dazu gehören insbesondere Wandaufbau, Wärmedämmverbundsystem, Hohlräume, Leitungen, Rohre, Drainagen, Fußbodenheizung, Abdichtungen, Terrassenaufbau, Fundamentzustand, Gefälle, Feuchtigkeit, Risse, Denkmalschutz, Grenzabstände und Nachbarrechte.

Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, kann Polendach24 die Arbeiten aussetzen, einen Ersatztermin festlegen und die dadurch entstehenden Mehrkosten, Wartezeiten, Standzeiten, Anfahrten und sonstigen Aufwendungen berechnen.

§§ 8 Genehmigungen, Eigentum und öffentlich-rechtliche Pflichten

Der Kunde versichert, Eigentümer der Immobilie zu sein oder über eine wirksame Zustimmung des Eigentümers, Vermieters, der Eigentümergemeinschaft oder sonst Berechtigten zu verfügen.

Der Kunde ist verantwortlich für Baugenehmigungen, Bauanzeigen, Nachbarzustimmungen, Grenzabstände und sonstige öffentlich-rechtliche Anforderungen, sofern deren Beschaffung nicht ausdrücklich Polendach24 übertragen wurde.

Kosten, Verzögerungen, Rückbauverlangen oder sonstige Nachteile wegen fehlender Genehmigungen oder fehlender Zustimmungen trägt der Kunde, soweit Polendach24 diese nicht ausdrücklich übernommen und schuldhaft verletzt hat.

§§ 9 Untergrund, Bestand, Terrasse, Pflaster und verdeckte Installationen

Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass Wände, Fundamente, Boden, Terrasse, Balkon, Pflaster, Platten, Granit, Fliesen, Naturstein, Wärmedämmung, Fassade und sonstige Bestandsbauteile tragfähig, geeignet und montagebereit sind.

Der Kunde muss alle bekannten oder vermuteten verdeckten Leitungen, Kabel, Rohre, Heizungen, Drainagen, Abdichtungen, Hohlräume, Bewehrungen oder sonstigen Risiken vor Montagebeginn schriftlich anzeigen und sichtbar markieren.

Polendach24 haftet nicht für Schäden an verdeckten oder nicht mitgeteilten Installationen, Abdichtungen oder Bestandsbauteilen, soweit Polendach24 diese nicht erkennen musste und kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Bei Bohrungen, Befestigungen oder Arbeiten auf Terrassenplatten, Pflaster, Granit, Naturstein, Fliesen oder dekorativen Oberflächen können Bohrspuren, Ausbrüche, Risse, Verschiebungen, Farbabweichungen oder Gebrauchsspuren entstehen. Solche Folgen stellen keinen Mangel dar, wenn sie bei fachgerechter Montage material- oder objektbedingt nicht sicher vermeidbar sind.

§§ 10 Baustellenvorbereitung und Sicherheit

Der Montagebereich muss am vereinbarten Termin frei zugänglich, geräumt, sicher begehbar und montagebereit sein. Der Kunde hat Möbel, Pflanzen, Dekoration, Fahrzeuge, Tiere, lose Gegenstände und sonstige Hindernisse rechtzeitig zu entfernen oder zu sichern.

Kinder, Haustiere und unbeteiligte Personen dürfen den Arbeitsbereich nicht betreten. Der Kunde ist verpflichtet, entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu treffen.

Bei unsicheren Bedingungen, fehlender Tragfähigkeit, Gefahrstoffen, Glätte, Sturm, Schnee, Eis, starkem Regen, fehlendem Zugang oder sonstigen Gefahren darf Polendach24 die Arbeiten verweigern, unterbrechen oder verschieben.

§§ 11 Liefer- und Montageterminen

Liefer- und Montageterminen sind voraussichtliche Termine, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Fristen beginnen erst, wenn alle technischen und kaufmännischen Fragen geklärt, erforderliche Freigaben erteilt, fällige Zahlungen geleistet und Mitwirkungspflichten des Kunden erfüllt sind.

Verzögerungen durch Wetter, höhere Gewalt, Lieferengpässe, Herstellerverzug, Krankheit, Verkehr, behördliche Maßnahmen, fehlende Genehmigungen, fehlende Mitwirkung oder unvorhersehbare Montagehindernisse verlängern vereinbarte Fristen angemessen, soweit Polendach24 diese Umstände nicht zu vertreten hat.

§§ 12 Preis, Zahlungsplan und Abschlagszahlungen

Der Gesamtpreis ergibt sich aus dem Bestellschein. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise in EUR brutto einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Soweit im Bestellschein nichts anderes vereinbart ist, gilt folgender Zahlungsplan:

50 %

Anzahlung nach Vertragsschluss / Produktionsfreigabe

40 %

bei Bereitstellung oder Lieferung der wesentlichen projektspezifischen Materialien bzw. vor Montagebeginn

10 %

bei Abnahme

Abweichende Zahlungspläne, insbesondere 90 % bei Lieferung und 10 % bei Abnahme, sind nur wirksam, wenn sie im Bestellschein ausdrücklich und individuell vereinbart wurden. Zwingendes Verbraucherrecht bleibt unberührt.

Bei Zahlungsverzug darf Polendach24 die weitere Ausführung aussetzen. Polendach24 kann gesetzliche Verzugszinsen sowie nachweislich erforderliche Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten verlangen.

§§ 13 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren, Bauteile und montierte Elemente bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum von Polendach24, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich zulässig ist.

Bis zur vollständigen Zahlung darf der Kunde die Ware nicht veräußern, belasten, verpfänden, entfernen, übertragen oder Dritten überlassen.

§§ 14 Zusatzleistungen, Nachträge und Preisanpassungen

Zusätzliche Leistungen, Änderungswünsche, Sonderfahrten, Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten, Demontagen, Fundamentanpassungen, Sonderbefestigungen, Kran, Gerüst, Hebebühne, Entsorgung, Elektroarbeiten oder unvorhergesehene Mehraufwendungen werden gesondert berechnet.

Nachträgliche Änderungen durch den Kunden bedürfen der Bestätigung durch Polendach24 in Textform. Ohne bestätigten Nachtrag besteht kein Anspruch auf geänderte Ausführung.

Verzögert sich die Ausführung aus Gründen, die Polendach24 nicht zu vertreten hat, um mehr als sechs Monate, können erhebliche Material-, Lohn- oder Transportkostensteigerungen angemessen berücksichtigt werden. Bei Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Rechte unberührt.

§§ 15 Entsorgung und Baustellenabfall

Die Entsorgung von Verpackungen, Folien, Kartonagen, Holzresten, Schutzmaterialien, Zuschnittresten, Bauschutt, Altmaterialien oder demontierten Bauteilen ist nicht im Preis enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Bestellschein vereinbart ist.

Wünscht der Kunde, dass Polendach24 übliche Montageabfälle mitnimmt, wird hierfür eine Pauschale von 100,00 EUR brutto berechnet, sofern im Bestellschein nichts anderes vereinbart ist.

Die Pauschale umfasst nur übliche Montage- und Verpackungsabfälle des konkreten Auftrags. Nicht umfasst sind Bauschutt, alte Konstruktionen, Glasbruch aus Altbestand, Beton, Erde, Dachmaterialien, Teerprodukte, Asbest, Eternit, gefährliche Stoffe, Sonderabfälle oder größere Entsorgungsmengen. Diese verbleiben beim Kunden oder werden gesondert beauftragt und vergütet.

Entscheidet der Kunde, dass Abfälle auf der Baustelle verbleiben, ist er für deren ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich.

§§ 16 Reinigung nach Montage

Polendach24 entfernt grobe montagebedingte Verschmutzungen im unmittelbaren Arbeitsbereich. Eine Feinreinigung, Glasreinigung, Fassadenreinigung, Reinigung von Terrassenplatten, Pflaster, Fenstern, Möbeln, Teichen, Pools oder Gartenflächen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Bohrstaub, kleine Materialreste, Späne, Verpackungsreste oder Schutzfolien können trotz sorgfältiger Arbeit auftreten und sind im Rahmen der üblichen Nachreinigung vom Kunden zu entfernen, sofern kein schuldhaftes Verhalten von Polendach24 vorliegt.

§§ 17 Witterung, Winter, Schnee und Eis

Montagearbeiten setzen geeignete und sichere Wetter- und Baustellenbedingungen voraus. Polendach24 darf Arbeiten bei Sturm, starkem Wind, Starkregen, Gewitter, Schnee, Eis, Frost, Glätte, extremer Hitze, unzureichender Sicht oder sonstigen Gefahren verschieben, unterbrechen oder abbrechen.

Im Winter muss der Kunde vor Anfahrt und während der Ausführung sicherstellen, dass Zufahrt, Wege, Terrasse, Arbeitsbereich, Leiterstellflächen, Anschlussbereiche und Dachflächen schnee- und eisfrei sowie sicher begehbar sind.

Nach Abnahme ist der Kunde verpflichtet, die Anlage regelmäßig auf Schnee, Eis, Laub, Wasserstau und außergewöhnliche Belastungen zu kontrollieren und erforderlichenfalls rechtzeitig fachgerecht zu entlasten oder entlasten zu lassen.

Schäden, Verformungen, Glasbruch, Dichtungsschäden, Wasserstau oder sonstige Schäden, die nach Abnahme durch nicht entfernten Schnee, Eis, Überlastung, fehlende Wartung oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung entstehen, sind keine Mängel der Werkleistung und nicht von der freiwilligen Garantie erfasst, soweit sie nicht auf einer bereits bei Abnahme vorhandenen nachweisbaren Planungs-, Material- oder Montageabweichung von Polendach24 beruhen.

§§ 18 Entwässerung, Rinnen und Gefälle

Entwässerung, Gefälle, Rinne und Ablauf werden gemäß Bestellschein ausgeführt. Polendach24 schuldet keine Prüfung oder Herstellung der Grundstücksentwässerung, Kanalanschlüsse, Drainage oder Regenwasserableitung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

Der Kunde muss Dachrinnen, Abläufe, Fallrohre und Entwässerungselemente regelmäßig reinigen und freihalten. Überlaufen bei Laub, Eis, Schnee, Starkregen, Rückstau oder unzureichender Grundstücksentwässerung stellt keinen Mangel dar, soweit die Anlage vertragsgerecht montiert wurde.

§§ 19 Glas, Polycarbonat, Markisen, ZIP und bewegliche Elemente

Glas, Polycarbonat, Markisen, Senkrechtmarkisen, ZIP-Anlagen, Glasschiebewände, Lamellen, Führungsschienen und bewegliche Elemente sind gemäß Anleitung und Herstellerangaben zu nutzen.

Markisen, ZIP-Anlagen und Beschattungen dürfen bei starkem Wind, Sturm, Frost, Schnee, Eis, Gewitter oder unbeaufsichtigtem Betrieb nicht ausgefahren bleiben, sofern das konkrete System nicht ausdrücklich dafür freigegeben ist.

Produktionsbedingte und technisch zulässige Erscheinungen wie geringfügige Einschlüsse, Spiegelungen, optische Verzerrungen, Kondensat, Knackgeräusche, Ausdehnung, Farbnuancen, Toleranzen oder materialtypische Reaktionen stellen keinen Mangel dar.

§§ 20 Elektro, Motoren, LED, Somfy und Smart Home

Elektroanschlüsse an das Hausnetz dürfen nur durch eine berechtigte Elektrofachkraft ausgeführt werden. Polendach24 schuldet solche Elektroanschlüsse nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

Programmierung, WLAN-Einrichtung, App-Konfiguration, Somfy TaHoma, Smart-Home-Integration oder Einbindung in Fremdsysteme sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich im Bestellschein aufgeführt sind.

Für Router, Internet, WLAN-Reichweite, Apps, Fremdsysteme, Drittanbieter-Updates, Bedienfehler und bauseitige Elektroinstallationen haftet Polendach24 nur nach den gesetzlichen Vorschriften und nur bei eigener Verantwortlichkeit.

§§ 21 Abnahme

Nach Fertigstellung zeigt Polendach24 dem Kunden die Abnahmebereitschaft an. Der Kunde ist verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

Unwesentliche Mängel, optische Kleinigkeiten oder Nacharbeiten, die die Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie sind im Abnahmeprotokoll zu dokumentieren.

Verweigert der Kunde die Abnahme, muss er mindestens einen konkreten wesentlichen Mangel benennen. Auf Verlangen von Polendach24 wirken beide Parteien an einer gemeinsamen Zustandsfeststellung mit.

Erscheint der Kunde nicht zum Abnahmetermin oder verweigert er die Abnahme ohne Benennung mindestens eines konkreten Mangels, kann Polendach24 dem Kunden in Textform eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Nach fruchtlosem Ablauf gilt die Leistung als abgenommen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind; gegenüber Verbrauchern erfolgt der gesetzlich erforderliche Hinweis in Textform.

§§ 22 Nutzung vor Abnahme oder vollständiger Zahlung

Die Nutzung der Anlage vor Abnahme oder vor vollständiger Zahlung erfolgt auf Risiko des Kunden, soweit Polendach24 die Nutzung nicht ausdrücklich freigegeben hat.

Gewährleistungs- und Garantieansprüche sind ausgeschlossen, soweit ein Schaden ursächlich auf vorzeitige, unsachgemäße oder nicht freigegebene Nutzung, Veränderung, Belastung oder Fremdeingriffe zurückzuführen ist.

§§ 23 Mängelrechte und Reklamationen

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die freiwillige Garantie nach Teil E schränkt gesetzliche Rechte des Kunden nicht ein.

Der Kunde soll offensichtliche Mängel, Transportschäden oder Fehlmengen möglichst unverzüglich, idealerweise innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme oder Entdeckung, in Textform mit Fotos anzeigen. Dies ist gegenüber Verbrauchern keine Ausschlussfrist für gesetzliche Rechte.

Polendach24 hat das Recht zur Prüfung und Nacherfüllung. Der Kunde darf Mängel nicht ohne vorherige Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung durch Dritte beseitigen lassen, außer in dringenden Notfällen oder bei unberechtigter Verweigerung durch Polendach24.

Unberechtigte Serviceeinsätze können mit 385,00 EUR brutto zuzüglich angemessener Anfahrtskosten berechnet werden, wenn der Kunde erkennen konnte, dass kein von Polendach24 zu vertretender Mangel vorliegt.

§§ 24 Gesetzliche Gewährleistung und Verjährung

Die Verjährung gesetzlicher Mängelansprüche richtet sich nach dem Gesetz. Eine Verkürzung gesetzlicher Verbraucherrechte wird durch diesen Vertrag nicht bezweckt.

Soweit der Kunde Unternehmer ist, können gesetzlich zulässige Einschränkungen individuell oder in gesonderten B2B-Bedingungen vereinbart werden. Gegenüber Verbrauchern gelten zwingende gesetzliche Vorgaben.

§§ 25 Freiwillige Garantie

Zusätzlich zu gesetzlichen Mängelrechten kann Polendach24 eine freiwillige Garantie nach Teil E gewähren. Die Garantie gilt nur, wenn im Bestellschein eine konkrete Garantieoption 5, 10 oder 15 Jahre ausgewählt und der Garantieumfang beschrieben wurde.

Die freiwillige Garantie gilt nicht für Schäden, die auf Schnee, Eis, Überlastung, Sturm, Hagel, Feuer, Wasserstau, Setzungen, bauseitige Mängel, fehlende Wartung, unsachgemäße Nutzung, aggressive Reinigungsmittel, Streusalz, eigenmächtige Änderungen, Fremdmontage oder Fremdreparatur zurückzuführen sind, soweit kein von Polendach24 zu vertretender anfänglicher Mangel vorliegt.

§§ 26 Haftung

Polendach24 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Polendach24 nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.

Polendach24 s.c. — Vertrag/AGB Endfassung DE

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